Monatsversammlung September 2018

In der September Monatsversammlung konnten Mitglieder und Gäste den ehemaligen Steuerberater Joachim Weiler begrüßen, der die große Schar der Zuhörer über ‘müssen Rentner Steuern zahlen‘ informierte. Nachdem unser Vorsitzender Klaus Schmitz einige einleitende Worte vorausgeschickt hatte, ging Joachim Weiler dann auf diesen Gesetzesdschungel ein.

Warum wird die Rente besteuert? Was ist der steuerpflichtige Teil der Rente und die Versteuerung von Betriebsrenten und der Altersentlastungsbetrag waren Themen die unser Referent ansprach und an Hand von Beispielen erklärte um nur einige zu nennen. Wichtig: Jeder Rentner muss eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt ihn dazu auffordert. Sie als Rentner müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn die Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst. In 2018 ist aktuell 9.000 € für Ledige und 18.000 € für Verheiratete.

Dank Rentenerhöhung werde ich plötzlich steuerpflichtig – was nun? Jedes Jahr zum 1. Juli legt die Bundesregierung die Anpassung der Renten fest. Einige Rentner fürchten nun, dass sie durch die Rentenerhöhung plötzlich Steuern zahlen müssen. Doch diese Sorge ist meistens unbegründet. Hier kann man sich beraten lassen.

Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Rente finanziell aufbessern wollen oder neu in Rente gehen, in den kommenden Jahren müssen immer mehr Ruheständler auf Ihre Rente Steuern zahlen. Doch genau wie Arbeitnehmer können auch Sie als Rentner Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit sogenannten Freibeträgen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuervorteile für Rentner:

– Sonderausgaben
Dazu gehören Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung oder auch zur privaten Haftpflichtversicherung und Spenden an gemeinnützige Vereine, wie der BVO und auch Zuwendungen an die Bürgerstiftung Velbert sind steuermindernd.

– Außergewöhnliche Belastungen
Dazu gehören Arzt- und Medikamentenrechnungen, Krankheits-, Pflegeheim- oder
Beerdigungskosten.

– Werbungskosten
Dazu gehören zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge oder Kosten für einen Renten- oder Versicherungsberater. 

– Behinderten-Pauschbetrag
Steuerlich entlastende Freibeträge gibt es auch speziell für behinderte Rentner. Der Behinderten-Pauschbetrag deckt alle regelmäßigen Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind. Dazu gehören Kosten für Medikamente oder für den erhöhten Wäschebedarf. Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung.

– Altersentlastungsbetrag
Rentner, die über 64 Jahre alt sind, können mit dem Altersentlastungsbetrag Ihr zu versteuerndes Einkommen um gegebenenfalls maximal 1.900 € im Jahr senken. Wie hoch der Altersentlastungsbetrag für Sie ausfällt, hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Haben Sie zum Beispiel im Jahr 2009 Ihren 64. Geburtstag gefeiert, erhalten Sie einen Altersentlastungsbetrag von maximal 1.520 €. Wichtig: Für alle, die nach dem 1. Januar 1975 geboren sind, entfällt der Altersentlastungsbetrag.

Einige Nachfragen stellten unsere Gäste, die Joachim Weiler zur Zufriedenheit beantworten konnte und mit unserem Gastgeschenk durften wir den Referenten verabschieden.

Lore Nowicky-Scheidt