Monatsversammlung August 2018

Der Vorsitzende Klaus Schmitz begrüßt Herrn Andreas Adelberger von der Verbraucherzentrale Velbert zu unserer August-Monatsversammlung. Herr Adelberger möchte uns über ein besseres Kaufverhalten informieren.

Unser heutiges Thema lautet: ‘Kaufverträge und Werbung‘
Klaus ist erfreut, dass der Leiter der Velberter Verbraucherzentrale heute zum wiederholten Mal bei uns ist und uns über List und Tücke der Geschäftswelt informieren möchte. ‘Wie reklamiere ich richtig?‘ Dies ist gar nicht so einfach. Haben Sie rechtliche Probleme rund ums Kaufen? Bestellte Ware kam kaputt an? Sie möchten an der Haustür geschlossene Verträge widerrufen? Ärgern Sie sich über Lock-Angebote? Bekommen Sie Werbeanrufe? Sind Sie auf Gewinnspielwerbung reingefallen? Oder wurde Ihnen ein Vertrag untergeschoben? Hier ist die Verbraucherzentrale Ihr Ansprechpartner. Hat der Kaufgegenstand einen Mangel, können Verbraucher zunächst einmal nur die so genannte Nacherfüllung verlangen. Es gibt zwei Arten der Nacherfüllung; die Reparatur und die Ersatzlieferung. Grundsätzlich hat der Käufer ein Wahlrecht. Ist dem Verkäufer die vom Verbraucher gewählte Art der Nacherfüllung unzumutbar bzw. nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, kann er sie ablehnen und die andere Form der Nacherfüllung wählen. Der Verkäufer darf also etwa den vom Kunden verlangten Austausch z. B. eines Computers ablehnen, wenn ein Ersatzgerät übermäßig teuer wäre. Dann muss sich der Kunde mit einer Reparatur zufrieden geben. In der Regel kommt bei geringwertiger Ware, bei denen sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt, eher eine Ersatzlieferung in Betracht, bei höherwertigen Produkten eine Reparatur. Ist eine Ersatzlieferung die angemessene Art der Nacherfüllung, ist dem Verbraucher nur ein einziger Versuch zumutbar. Ist zum Beispiel ein ausgetauschtes Bügeleisen wiederum defekt, kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen. Doch auch bei einer Reparatur stehen dem Verkäufer keinesfalls unbegrenzte Versuche zu. Das Gesetz sieht vor, dass der Käufer die Nachbesserung in der Regel höchstens zweimal dulden muss, bevor er von seinen weiter gehenden Rechten Gebrauch machen kann. Die Kosten jeder Nacherfüllung, ob Reparatur oder Ersatzlieferung, trägt allein der Verkäufer. Er darf dem Käufer weder Porto fürs Einsenden an den Hersteller noch Ersatzteil- und Lohnkosten berechnen.
Wenn Sie Rat suchen und Ihr gutes Recht möchten, sind Sie bei der Verbraucherzentrale genau richtig. Wir sind die vom Anbieter unabhängige Anlaufstelle, so Andreas Adelberger. Er erwähnt, dass er spezielle Tipps für den Verbraucher regelmäßig im Velberter Bürger veröffentlicht.
Im Anschluss werden noch zahlreiche Fragen beantwortet und Flyer verteilt. Der Vorsitzende bedankte sich bei Herrn Adelberger für die interessanten Erläuterungen und überreicht das Gastgeschenk.

Lore Nowicky-Scheidt